-»Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen modernen Browser wie z.B. Mozilla 1,4 oder Internet Explorer 6.«-
Beginn Inhaltsbereich
Am 1.1. 2012 ist die revidierte Bundesinformatikverordnung (BinfV) in Kraft getreten. Die BinfV regelt Aufgaben und Zuständigkeiten bei der Steuerung und Führung des Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) in der Bundesverwaltung.
Bundesrat
Der Bundesrat übernimmt neu die strategische Gesamtverantwortung für die Bundesinformatik. Er bestimmt die IKT-Strategie und überwacht deren Umsetzung.
Generalsekretärenkonferenz GSK
Die Generalsekretärenkonferenz (GSK) beurteilt IKT-Geschäfte auf Stufe Bund aus operativer Geschäftssicht. Sie wirkt insbesondere bei der Vorbereitung geschäftspolitisch relevanter Bundesratsgeschäfte zur IKT mit.
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Das EFD erarbeitet die IKT-Strategie des Bundes und erlässt im Rahmen seiner Aufgaben Verwaltungsverordnungen.
Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB
Mit der revidierten BinfV erhielt das ISB eine neue Bezeichnung: Informatiksteuerungsorgan Bund ISB. Es setzt die IKT-Strategie um. Dazu bereitet es die IKT-Geschäfte des Bundesrates vor und vollzieht die sich daraus für das ISB ergebenden Aufträge des Bundesrates.
Konsultativorgane / Gremien
Steuerung Supportprozesse
Weitere Gremien
Die Departemente / Bundeskanzlei und die Verwaltungseinheiten regeln im Rahmen der gültigen Vorgaben die Steuerung und die Führung der IKT in ihrem jeweiligen Bereich. Sie sind für die Einhaltung der IKT-Vorgaben und der Beschlüsse des Bundesrates, des EFD, des ISB und der Departemente beziehungsweise der Bundeskanzlei in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich.
Die Revisionsstelle nimmt die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) ein.
Ende Inhaltsbereich