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In der Bundesverwaltung wird der Begriff Bundesarchitektur synonym für Unternehmensarchitektur verwendet.
Die Bundesarchitektur umfasst die Unternehmensarchitekturen der Verwaltungseinheiten und bildet den Rahmen für deren Integration. Sie beschreibt und strukturiert die bundesweit gültigen Vorgaben und unterstützt die Prozesse welche unter der Federführung von Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung ausgeführt werden.
Die Bundesarchitektur umfasst die folgenden drei Architekturdomänen:
Das ISB nimmt auf Stufe Bund die Rolle des Bundesarchitekten wahr und stellt die für die Visualisierung und Abwicklung der Bundesarchitektur notwendigen Methoden, Prozesse und Werkzeuge zur Verfügung.
Das Architekturboard Bund (ABB) ist das Fachgremium, in welchem die Leistungsbezüger und die Leistungserbringer architekturrelevante Geschäfte besprechen und über Architekturvorgaben Beschlüsse fassen.
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