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Das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) legt gemäss Bundesinformatikverordnung (BinfV) im Rahmen der vom Bundesrat bestimmten IKT-Strategie die IKT-Vorgaben auf Stufe Bund fest. Es erhebt dazu die Anforderungen der Departemente und der Bundeskanzlei.
Die Grundsätze der Produktstandardisierung sind in den "Weisungen des EFD zur Umsetzung der Bundesinformatikverordnung (WUBinfV)" geregelt. Mit der Inkraftsetzung der WUBinfV wurde die bisherige "Weisung des IRB über die Standardisierung von Informatikprodukten in der Bundesverwaltung" per 1. März 2013 aufgehoben.
Weisungen des EFD zur Umsetzung der Bundesinformatikverordnung (WUBinfV)
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