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Informatikstandards werden angewendet
Die Standardadministration auf Ebene Bund wird vomInformatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) wahrgenommen. Auftraggeber und Entscheidungsinstanz ist der Informatikrat Bund (IRB). Die Zuständigkeiten und das Vorgehen sind in der Standardisierungsweisung im Standardisierungsprozess festgelegt. Die genehmigten Standards sind für die ganze Bundesverwaltung verbindlich.
Für die Verabschiedung von E-Government-Standards in der Schweiz setzt sich der Verein eCH ein, welcher vom ISB ins Leben gerufen wurde. eCH erleichtert die elektronische Zusammenarbeit zwischen Behörden und von Behörden mit Privaten, Unternehmen, Organisationen und Lehr- und Forschungsanstalten, indem entsprechende Standards verabschiedet und koordiniert werden. Gemäss IKT-Strategie der Bundesverwaltung werden eCH-Standards, welche die Bundesverwaltung betreffen, im Rahmen des Standardisierungsprozesses übernommen.
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